21-04-2011, 17:05
Ich halte die Verknüpfung einer Umgangs- mit der Sorgerechtsklage, nach allem was man bisher so an Vorwänden für die GSR-Verweigerung lesen konnte, auch für sehr problematisch.
Wenn der Richter liest, dass das GSR nur ein Vehikel für weitergehende Prozesse sein soll. macht er sofort den Kopf zu.
Im Gegenteil. Die GSR-Klage muss damit begründet werden, dass das Verhältnis zur Mutti total supi ist und man dieser tollen Frau eigentlich in allen ihren Entscheidungen nur beipflichten kann.
Und auch der Umgang klappt, in der von der Mutter gewünschten, Form total klasse!
Wenn der Richter liest, dass das GSR nur ein Vehikel für weitergehende Prozesse sein soll. macht er sofort den Kopf zu.
Im Gegenteil. Die GSR-Klage muss damit begründet werden, dass das Verhältnis zur Mutti total supi ist und man dieser tollen Frau eigentlich in allen ihren Entscheidungen nur beipflichten kann.
Und auch der Umgang klappt, in der von der Mutter gewünschten, Form total klasse!