21-04-2011, 22:54
(21-04-2011, 19:52)Hasserfüllter schrieb: Lieber P; kannst Du nicht lesen.......Stufenklage=Auskunft+Unterhaltsforderung.
Wer hier in´s schwitzen kommt ist wohl klar......Beugehaft wohl nicht;
aber Zwangsgeld
Dritter Versuch :-) Nochmal: "DerFragensteller" GIBT Auskunft. Aber nicht in Form eines vorgegebenen Fragebogens, sondern in eigener Form. Er ist verpflichtet, Auskunft zu geben, aber er ist nicht verpflichtet, genau diesen vorgelegten Fragebogen dafür zu benutzen. Klar jetzt?
Das ist so, wie wenn du mir zwei Euro schuldest und ich das Geld zu Recht haben will. Ich kann das Geld verlangen, aber ich kann nicht verlangen, es in 1 Cent - Stücken, Rollen gebündelt zu bekommen.