Sorry, bei 50/50 zahlt keiner den Unterhalt, bei 51/49 für den Vater zahlt die Mutter, unabhängig von der Umgangsregelung. Meine Meinung beides Sorge + Umgang sind gekoppelt. Wichtig für mich in erster Linie so viel Umgang mit meinem Kind wie möglich, bedeutet doppelte Zahllast Unterhalt und Umgangskosten. Erst danach kommt der Rest.
Wenn ich mit 14 Tagen Wochenende in ein Sorgerechtsverfahren einsteigen würde, ohne die Umgangspflicht zu erweitern, wäre ich vor Gericht unglaubwürdig. Eindeutige Aussage: es geht dem Vater nicht um das Wohl des Kindes, er will sich gar nicht darum kümmern, er will nur auf sein Recht pochen um mit zu bestimmen, sich einzumischen.
Die Frage ist: Erst den Umgang erweitern dann auf Gemeinsames Sorgerecht klagen, oder umgekehrt, oder gleich das gemeinsame Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hilfsweise das alleinige Sorgerecht beantragen? Wie sieht der Umgang vorher, wie nachher aus?
Wenn ich mit 14 Tagen Wochenende in ein Sorgerechtsverfahren einsteigen würde, ohne die Umgangspflicht zu erweitern, wäre ich vor Gericht unglaubwürdig. Eindeutige Aussage: es geht dem Vater nicht um das Wohl des Kindes, er will sich gar nicht darum kümmern, er will nur auf sein Recht pochen um mit zu bestimmen, sich einzumischen.
Die Frage ist: Erst den Umgang erweitern dann auf Gemeinsames Sorgerecht klagen, oder umgekehrt, oder gleich das gemeinsame Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hilfsweise das alleinige Sorgerecht beantragen? Wie sieht der Umgang vorher, wie nachher aus?
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