22-04-2011, 13:36
(22-04-2011, 13:17)andy99000 schrieb: Die Frage ist: Erst den Umgang erweitern dann auf Gemeinsames Sorgerecht klagen, oder umgekehrt, oder gleich das gemeinsame Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hilfsweise das alleinige Sorgerecht beantragen? Wie sieht der Umgang vorher, wie nachher aus?
Wenn möglich den Umgang mit friedlichen Mitteln so weit wie möglich ausbauen.
Wenn das nur unfriedlich geht, dann hinterher.
In beiden Fällen so viel Umgang wie möglich.
Egal ob GSR oder nicht.