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Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag
#11
Hi Borni,

Du darfst hier zwei Dinge nicht vermischen:

In p's Ursprungsbeitrag ging es um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2), wenn die KM diesen nicht in Anspruch nimmt. (Wobei das Urteil übrigens gegen den Gesetzeslaut verstößt, denn der besagt, ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, bekommt derjenige den EBA, der -vereinfacht gesagt - das KG bezieht).
Wie auch immer, der EBA kann sich unterhaltsrelevant nicht groß auswirken, da es sich nur um ca. 40 Euro netto pro Monat handelt.

Dir geht es aber - so verstehe ich es - um den EU, wenn die KM eine neue Beziehung hat. Auch das von Dir zitierte Urteil geht dabei von einer gefestigten Beziehung (1994 begonnen, nach 1997 wurde um EU gestritten) aus, die sich dann unterhaltsrelevant auswirken kann.

Für den EBA ist aber die Dauer der Beziehung, besser gesagt, sogar OB überhaupt eine Beziehung vorliegt irrelevant. Ist die AE für die erwachsene Person im Haushalt nicht kindergeldberechtigt, entfällt der Anspruch auf EBA, denn es wird dann IMMER von einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen. Diese Vermutung ist zwar widerlegbar, nicht jedoch bei vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft.

LG LBM
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RE: Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag - von LBM - 15-01-2009, 12:00

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