Hi Pudel.
Hier greift mE das Sozialrecht, nicht die karnevalistischen Einlagen und Empfehlungen von OLG-Geklüngel.
Warum zahlst Du den KU nicht aus Deinem Minijob und holst Dir aufstockend fehlende Mittel vom Jobcenter? Ein Kind lebt überwiegend bei Dir und das andere zeitweilig? Dann stehen Dir SGB-Mittel für einen 3-Personen-Haushalt zu. Uber'n Daumen müßten Dir 1300 Euro für Leben und Wohnen zur Verfügung stehen, KU schon bezahlt! Ist das schon geprüft?
Sprich mal mit den nach Erfolgsmodell alleinerziehenden Mamas nebenan, wie die das machen... oder lasse Dich vom VAMV beraten... *kicher*
Probleme könnten diese Haushälfte und Einnahmen daraus machen. Hier müßte Schonvermögen geprüft werden oder 'verschenken' oder selbst nutzen.
Hier greift mE das Sozialrecht, nicht die karnevalistischen Einlagen und Empfehlungen von OLG-Geklüngel.
Warum zahlst Du den KU nicht aus Deinem Minijob und holst Dir aufstockend fehlende Mittel vom Jobcenter? Ein Kind lebt überwiegend bei Dir und das andere zeitweilig? Dann stehen Dir SGB-Mittel für einen 3-Personen-Haushalt zu. Uber'n Daumen müßten Dir 1300 Euro für Leben und Wohnen zur Verfügung stehen, KU schon bezahlt! Ist das schon geprüft?
Sprich mal mit den nach Erfolgsmodell alleinerziehenden Mamas nebenan, wie die das machen... oder lasse Dich vom VAMV beraten... *kicher*
Probleme könnten diese Haushälfte und Einnahmen daraus machen. Hier müßte Schonvermögen geprüft werden oder 'verschenken' oder selbst nutzen.