23-04-2011, 08:21
(23-04-2011, 07:19)Profiler schrieb: Hier greift mE das Sozialrecht, nicht die karnevalistischen Einlagen und Empfehlungen von OLG-Geklüngel.
Irrtum, hier "wirkt" das Strafrecht. Gegen das, was im Oktober 2009 gelaufen ist und nun zur Anklage gemacht wurde hilft kein Sozialrecht und keine Zuschüsse. Auch wenn er jetzt zahlen würde, Zuschüsse bekommen würde ändert das nicht das Geringste an der Anklage. Geklagt wird nicht, weil er in Zukunft nicht zahlen könnte, sondern weil er in der Vergangenheit nicht gezahlt hat.