Zur Lockerung mentaler Blockaden bedarf es gelegentlich kräftiger Worte. Da gelten für p die gleichen Maßstäbe, die er gern selbst anlegt.
Das Thema ist Mindestunterhalt und seine Darstellung. Dafür gibt es Lösungen, auf die ich hinwies. Ob und inwieweit die strafrechtlichen FOLGEN seines Problems rückwirkend aus der Welt zu schaffen sind, das weiß ich nicht. Wenn er sofort den KU zahlt und die Rückstände ausgleicht, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß das in der Strafsache unberücksichtigt bleibt.
Hier muß dem Problem auf dem Grund gegangen werden.
(23-04-2011, 08:45)p schrieb:Das ist jetzt wirklich dummes Zeug, p. Komm mal runter.(23-04-2011, 08:36)Profiler schrieb: Ich bezog mich auf seine zivile unterhaltsrechtliche Situtation! Also rede nicht so ein Zeugs.
Was soll dann dein unnötiges Generve mit dem "OLG Geklüngel" und angeblich "karnevalistischen Einlagen", wenn du gar nichts zu seinem Strafverfahren zu sagen hast? Das Strafverfahren sticht ihn und das ist der Punkt, für den er Hilfe bekommen hat.
Das Thema ist Mindestunterhalt und seine Darstellung. Dafür gibt es Lösungen, auf die ich hinwies. Ob und inwieweit die strafrechtlichen FOLGEN seines Problems rückwirkend aus der Welt zu schaffen sind, das weiß ich nicht. Wenn er sofort den KU zahlt und die Rückstände ausgleicht, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß das in der Strafsache unberücksichtigt bleibt.
Hier muß dem Problem auf dem Grund gegangen werden.