23-04-2011, 09:44
Also ich würde es wie "p" machen und es auf Gerichtstermine bis rauf zum OLG oder Bundesgerichtshof ankommen lassen.
Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Einkommen und/oder Vermögen vorhanden ist, um Mindest-KU leisten zu können.
Sie kann von fiktiven Einkünften nur ausgehen, wenn auch entsprechende Stellen zur Verfügung gestanden hätten und der Angeklagte auf jeden Fall diese Stelle bekommen hätte. Das entsprechende Stellen da waren, gilt nicht als Beweis. Der Angeklagte hätte die Stelle auch bekommen müssen.
lg
Camper
Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Einkommen und/oder Vermögen vorhanden ist, um Mindest-KU leisten zu können.
Sie kann von fiktiven Einkünften nur ausgehen, wenn auch entsprechende Stellen zur Verfügung gestanden hätten und der Angeklagte auf jeden Fall diese Stelle bekommen hätte. Das entsprechende Stellen da waren, gilt nicht als Beweis. Der Angeklagte hätte die Stelle auch bekommen müssen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.