p,
wäre schön, Du könntest Deine persönlichen Aversionen mir gegenüber etwas zurücknehmen; um der Sache Willen.
Ich wollte mit meinen Hinweisen zum Thema des OT 'Mindestunterhalt' beitragen. Ich habe nirgends behauptet, daß dadurch ein Strafverfahren hinfällig oder beendet werden könnte. Zur Strafsache habe ich mich primär gar nicht geäußert.
Nochmals:
Mir ging es um Möglichkeiten, zivile Verpflichtungen zu erfüllen, um uU nicht erneut strafrechtlich belangt werden zu können.
Ich habe das Sozialrecht gegen das Unterhaltsrecht (und seiner 'karnevalistischen' DT z.B.) gestellt, NICHT gegen das Strafrecht.
Mein Augenmerk lag auf Klärung der Ursachen des Mangels und wie Pudel diesen im und mit SGB beseitigen könnte.
wäre schön, Du könntest Deine persönlichen Aversionen mir gegenüber etwas zurücknehmen; um der Sache Willen.
Ich wollte mit meinen Hinweisen zum Thema des OT 'Mindestunterhalt' beitragen. Ich habe nirgends behauptet, daß dadurch ein Strafverfahren hinfällig oder beendet werden könnte. Zur Strafsache habe ich mich primär gar nicht geäußert.
Nochmals:
Mir ging es um Möglichkeiten, zivile Verpflichtungen zu erfüllen, um uU nicht erneut strafrechtlich belangt werden zu können.
Ich habe das Sozialrecht gegen das Unterhaltsrecht (und seiner 'karnevalistischen' DT z.B.) gestellt, NICHT gegen das Strafrecht.
Mein Augenmerk lag auf Klärung der Ursachen des Mangels und wie Pudel diesen im und mit SGB beseitigen könnte.