24-04-2011, 06:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-04-2011, 06:47 von Camper1955.)
(23-04-2011, 11:12)Profiler schrieb: Mein Augenmerk lag auf Klärung der Ursachen des Mangels und wie Pudel diesen im und mit SGB beseitigen könnte.
Nur indem er das Ganze nach dem StGB auch durchzieht. Das heisst, die nächsthöheren Instanzen anruft.
Wenn @Pudel nicht zahlungsfähig ist, dann ist er nicht zahlungsfähig und kann nach dem StGB nicht verurteilt werden, es sei denn, er hätte sich vorsätzlich seiner Zahlungspflicht entzogen.
Das hat er aber nicht, sondern nur einen zu geringen Verdienst.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.