(24-04-2011, 09:36)Camper1955 schrieb:Wie oft soll ich das jetzt noch richtig stellen:(24-04-2011, 08:56)Profiler schrieb: Sieht ganz so aus, als verwechselten hier einige SGB mit StGB.
ICH meine das SozialGesetzBuch, nicht das StrafGesetzBuch.
Sozialgesetzbuch hat aber mit einer Verurteilung nach § 170 StGB zu tun.
Du bist vielmehr der, der immer Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht zusammen schmeissen will.
Nirgends sagte ich, daß das SGB mit dem 170 zu tun hat.
Das ist DEIN Irrtum.
Ich habe mich auf das SGB bezogen.
Pudel hat Schwierigkeiten, seine existentielle Situation zu sichern.
Als Folge erfüllt er seine zivilen Verpflichtungen nicht.
Nun bekommt er daraus sogar strafrechtliche Probleme.
Das SGB regelt seine existenzielle Situation.
Dies berücksichtigt auch seine Unterhaltspflichten.
Herr im Himmel, das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.