25-04-2011, 12:27
Du hast einen 4(5)-Personen-Haushalt und zudem ein Kind, für das KU zu zahlen ist, mit dem Umgang gepflegt, das zeitweilig versorgt werden muß Die LG verdient, Du auch etwas. Damit kann recht exakt Dein/Euer soz.-rechtl. Bedarf errechnet werden.
Um aus der Aufstockung herauszufallen muß die BG schon recht hohe Einkünfte nachweisen.
Ich frage mich, was Du bei der ARGE beantragt hast. Wurde der Antrag korrekt abgelehnt, dann sollten Mittel vorhanden sein, um den KU zu bezahlen.
Irgendetwas stimmt hier nicht.
Könnte es sein, daß Du am Ende zu Recht wegen 170 angeklagt bist?
Um aus der Aufstockung herauszufallen muß die BG schon recht hohe Einkünfte nachweisen.
Ich frage mich, was Du bei der ARGE beantragt hast. Wurde der Antrag korrekt abgelehnt, dann sollten Mittel vorhanden sein, um den KU zu bezahlen.
Irgendetwas stimmt hier nicht.
Könnte es sein, daß Du am Ende zu Recht wegen 170 angeklagt bist?
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