15-01-2009, 17:39
(15-01-2009, 14:48)Max schrieb:(08-01-2009, 19:39)MitGlied schrieb: ... In beiden Fällen führt dies theoretisch zu Ungerechtigkeiten gegenüber einem Kind, welches in einer intakten Partnerschaft aufwachsen könnte ...
Das Grundprinzip ist ja inhaltlich völlig in Ordnung:
Scheidungskinder sollen genau so (gut) leben können, wie "Familienkinder".
Darüber sind sich im Forum bestimmt alle einig.
Es beißen sich aber drumherum zu viele Dinge, u.a.:
- alles dem Kind und die Situation der Eltern unbeachtet gelassen
- Unterhaltszahlung dem Kind, aber die Mutter braucht keine Rechenschaft über den Verbleib abzugeben
- eventuelle GEMEINSAMES Sorgerecht ... hat das jemals funktioniert?
wie ich schon mal dachte, ist glaub ich das chinesische prinzip hier hilfreicher, zustimmung der elternteile, zustimmung durch den staat - dabei könnte dann auch weiteres vorab geregelt werden und sanktioniert werden sofern sich eine partei an eine abmachung nicht gebunden fühlt ...
gruß
malko
malko