25-04-2011, 17:11
Ich finde es schade, daß man Pudel alles einzeln aus der Nase ziehen muß.
Wenn Pudel eine bedürftige BG hat, dann hat er Anspruch auf Leistungen nach SGB, die den KU in der Bereinigung des Einkommens voll berücksichtigen. Oder seine BG hat keinen Anspruch, dann sind locker Mittel vorhanden, aus denen KU gezahlt werden kann. Um aus der Aufstockung herauszufallen, damit ein solcher Antrag abgelehnt wird, muß das Einkommen mW recht hoch sein.
Wenn ihm unter diesen Bedingungen Unterhaltsversäuminisse vorgeworfen werden, dann ist da an irgendeine Stelle etwas komplett schief gelaufen. Und ich befürchte fast, zu Recht IHN belastend. Entweder er hat bei der SGB-Stelle Blödsinn beantragt oder die haben Blödsinn beschieden und er widerspricht nicht oder er ist nicht bedürftig und rückt zusammen mit seiner LG vorhandene Mittel nicht raus.
Step 1: Fachanwalt für Sozialrecht konsultieren, Bescheide der SGB-Stelle prüfen lassen, ggf. 'reklamieren' und/oder neu beantragen, wenn verfristet.
Wenn Pudel eine bedürftige BG hat, dann hat er Anspruch auf Leistungen nach SGB, die den KU in der Bereinigung des Einkommens voll berücksichtigen. Oder seine BG hat keinen Anspruch, dann sind locker Mittel vorhanden, aus denen KU gezahlt werden kann. Um aus der Aufstockung herauszufallen, damit ein solcher Antrag abgelehnt wird, muß das Einkommen mW recht hoch sein.
Wenn ihm unter diesen Bedingungen Unterhaltsversäuminisse vorgeworfen werden, dann ist da an irgendeine Stelle etwas komplett schief gelaufen. Und ich befürchte fast, zu Recht IHN belastend. Entweder er hat bei der SGB-Stelle Blödsinn beantragt oder die haben Blödsinn beschieden und er widerspricht nicht oder er ist nicht bedürftig und rückt zusammen mit seiner LG vorhandene Mittel nicht raus.
Step 1: Fachanwalt für Sozialrecht konsultieren, Bescheide der SGB-Stelle prüfen lassen, ggf. 'reklamieren' und/oder neu beantragen, wenn verfristet.