25-04-2011, 19:46
@pudel
Mal eine Frage. Besteht denn ein Titel über Deine Unterhatlsverpflichtungen?
Wenn nicht, dann hast Du sozialgesetzlich auch keine Ansprüche über (ergänzendes) ALG II. Somit erübrigen sich alle Antworten, die sich auf das SGB beziehuen.
lg
Camper
Mal eine Frage. Besteht denn ein Titel über Deine Unterhatlsverpflichtungen?
Wenn nicht, dann hast Du sozialgesetzlich auch keine Ansprüche über (ergänzendes) ALG II. Somit erübrigen sich alle Antworten, die sich auf das SGB beziehuen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.