26-04-2011, 07:44
Das ist eigentlich auch nicht neu.
Es wiederholt nur die bisherigen Aussagen des BGH:
Fremdbetreuungsmöglichkeiten sind zu vermeiden und sucht euch ne andere Begründung als nur das Alter des Kindes.
Das haben die vorher auch schon gesagt, aber auf dem Ohr sind die Richter eben taub.
Es wiederholt nur die bisherigen Aussagen des BGH:
Fremdbetreuungsmöglichkeiten sind zu vermeiden und sucht euch ne andere Begründung als nur das Alter des Kindes.
Das haben die vorher auch schon gesagt, aber auf dem Ohr sind die Richter eben taub.