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BGH spitzt Arbeitspflicht Alleinerziehender zu
#3
(26-04-2011, 02:59)gleichgesinnter schrieb: Servus,

jetzt kommt die langsame Kehrtwende und Alleinerziehende muessen sich einer verschaeften Arbeitspflicht unterziehen wenn Erstklaessler in der Schule einen Hort haben der bis 17:00 Uhr geoeffnet hat.
gleichgesinnter

Ich habe mir die Entscheidung des BGH durchgelesen, sehe allerdings noch nicht allzuviel Grund zum jubeln. Allerdings bin ich weder Anwalt noch Richter.

Denn das OLG wird nun aufgefordert zu prüfen, ob dem Kind eine Hortbetreuung bis 17:00 Uhr überhaupt zuzumuten ist, oder ob persönlicher Betreuung nicht Vorrang eingeräumt werden muss.

Das heisst in meinen Augen, wenn ein Arzt feststellt, dass eine Hortbetreuung bis 17:00 Uhr dem Kind schadet, dann kriegt sie auch nach dem zurück gewiesenen Verfahren weiter BU.

lg

Camper





Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BGH spitzt Arbeitspflicht Alleinerziehender zu - von Camper1955 - 26-04-2011, 07:48

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