26-04-2011, 08:18
(25-04-2011, 19:46)Camper1955 schrieb: @pudelDas ist mW so nicht richtig.
Mal eine Frage. Besteht denn ein Titel über Deine Unterhatlsverpflichtungen?
Wenn nicht, dann hast Du sozialgesetzlich auch keine Ansprüche über (ergänzendes) ALG II. Somit erübrigen sich alle Antworten, die sich auf das SGB beziehuen.
lg
Camper
Anspruch auf Aufstockung ist nicht vom Titel abhängig.
Anspruch wird ausgelöst bei Bedürftigkeit. Liegt das bereinigte Einkommen unter dem soz.-rechtl. Bedarf, dann wird aufgestockt. Zudem verbleiben Freibeträge. In die Bereinigung fließt der titulierte KU ein.