26-04-2011, 13:00
Die Fakten:
- seit 14 Jahren geschieden
- meine Kontaktbemühungen zur Tochter wurden stets abgewiesen, mein Interesse an einem Kontakt ist erloschen
- mein Wohnsitz im Ausland ist für deutsche Behörden und Exehefrau seit einigen Jahren unbekannt
- Unterhaltszahlung per Bareinzahlung an Jugendamt über Bekannte immer geleistet
- Tochter lebt bei ihrer Mutter
- Exfrau (Harz Vier) hat nie gearbeitet, und sie wird sich auch nicht dazu zwingen lassen
- Sie hat die Erziehung und Bildung der Tochter schleifen lassen
Selbstverständlich rechne ich nun mit einer Geldklage meiner Tochter, sobald sie 18 Jahre alt geworden ist.
Ich will aber nicht bis 27 oder 28 an jemanden zahlen, für den ich nur Zahlautomat war.
Bin seit einigen Jahren glücklich verheiratet. Aber da meine Frau an Krebs erkrankt ist, überlegen wir, ob wir wegen der medizinischen Versorgung nach Deutschland gehen können.
Frage: Wie komme ich aus der ewigen Zahlerei heraus?
- seit 14 Jahren geschieden
- meine Kontaktbemühungen zur Tochter wurden stets abgewiesen, mein Interesse an einem Kontakt ist erloschen
- mein Wohnsitz im Ausland ist für deutsche Behörden und Exehefrau seit einigen Jahren unbekannt
- Unterhaltszahlung per Bareinzahlung an Jugendamt über Bekannte immer geleistet
- Tochter lebt bei ihrer Mutter
- Exfrau (Harz Vier) hat nie gearbeitet, und sie wird sich auch nicht dazu zwingen lassen
- Sie hat die Erziehung und Bildung der Tochter schleifen lassen
Selbstverständlich rechne ich nun mit einer Geldklage meiner Tochter, sobald sie 18 Jahre alt geworden ist.
Ich will aber nicht bis 27 oder 28 an jemanden zahlen, für den ich nur Zahlautomat war.
Bin seit einigen Jahren glücklich verheiratet. Aber da meine Frau an Krebs erkrankt ist, überlegen wir, ob wir wegen der medizinischen Versorgung nach Deutschland gehen können.
Frage: Wie komme ich aus der ewigen Zahlerei heraus?