26-04-2011, 13:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-04-2011, 13:23 von gleichgesinnter.)
Aber sicherdoch,
damit würde ich auf jeden Fall vor den BGH ziehen denn es ist im Gesetz auch nicht explizit vorgeschrieben, das ein Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel über das 18. Lebensjahr hinaus hat. Hier einfach die Begründung herumzudrehen, das ein Pflichtiger grundsätzlich einen unbefristenten Titel zu unterschreiben hat grenzt nach meiner Meinung an Justizwillkür und so wie man es sich eben zurechtdreht. So soll der Pflichtige gezwungen werden ab Volljährigkeit des Kindes Klage auf Abänderung einzureichen und nebenbei die Last der dann neu entstehenden beidseitigen Unterhaltspflicht der Eltern von der Mutter zu nehmen, nach dem Motto: vielleicht merkt der Pflichtige es nicht oder vergisst es und zahlt schön allein weiter.
Das ist nämlich der wahre Grund aber das will man so natürlich nicht nennen, wäre zu auffällig, nicht wahr? Völliger Justizwahn in Deutschland, ehrlich.
Und Hamm kann sich die Krone aufsetzen: Dort bekommen sie Urteile die HAMMse noch nicht gesehen...
Tja, aber auch solche urteile haben einen faden Beigeschmack, nämlich der, das unbefristete Titel bei einem Vollstreckungsversuch im Ausland sehr oft schwierigkeiten machen, weil dort unbekannt.
gleichgesinnter
damit würde ich auf jeden Fall vor den BGH ziehen denn es ist im Gesetz auch nicht explizit vorgeschrieben, das ein Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel über das 18. Lebensjahr hinaus hat. Hier einfach die Begründung herumzudrehen, das ein Pflichtiger grundsätzlich einen unbefristenten Titel zu unterschreiben hat grenzt nach meiner Meinung an Justizwillkür und so wie man es sich eben zurechtdreht. So soll der Pflichtige gezwungen werden ab Volljährigkeit des Kindes Klage auf Abänderung einzureichen und nebenbei die Last der dann neu entstehenden beidseitigen Unterhaltspflicht der Eltern von der Mutter zu nehmen, nach dem Motto: vielleicht merkt der Pflichtige es nicht oder vergisst es und zahlt schön allein weiter.
Das ist nämlich der wahre Grund aber das will man so natürlich nicht nennen, wäre zu auffällig, nicht wahr? Völliger Justizwahn in Deutschland, ehrlich.
Und Hamm kann sich die Krone aufsetzen: Dort bekommen sie Urteile die HAMMse noch nicht gesehen...
Tja, aber auch solche urteile haben einen faden Beigeschmack, nämlich der, das unbefristete Titel bei einem Vollstreckungsversuch im Ausland sehr oft schwierigkeiten machen, weil dort unbekannt.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum