26-04-2011, 18:32
Es ging nur um Verfahrenskostenhilfe, wie die Gerichte letztlich in der Sache selbst entscheiden würden ist damit nicht ausgesagt. Die Begründung ist zudem derart dünn und widersinnig, dass sehr fraglich ist, ob sie den Angriffen stand halten kann.
Die Argumentation ist nicht nur hirnrissig, sondern geradezu geisteskrank, offenbar von Richtern mit Gehirn-Resektion ausgespuckt. Gerade weil ein Anspruch auf einen Titel besteht, ist jegliche Zeitbeschränkung statthaft, denn der Anspruch führt zur sofortigen Neutitulierungspflicht. Wo soll denn da ein Rechtsschutzinteresse sein?
Die sind sogar zu dumm, um einfachste Pflichten korrekt wiederzugeben: Nicht das Kind schafft den Titel, sondern der Pflichtige muss ihn schaffen!
Die Argumentation ist nicht nur hirnrissig, sondern geradezu geisteskrank, offenbar von Richtern mit Gehirn-Resektion ausgespuckt. Gerade weil ein Anspruch auf einen Titel besteht, ist jegliche Zeitbeschränkung statthaft, denn der Anspruch führt zur sofortigen Neutitulierungspflicht. Wo soll denn da ein Rechtsschutzinteresse sein?
Die sind sogar zu dumm, um einfachste Pflichten korrekt wiederzugeben: Nicht das Kind schafft den Titel, sondern der Pflichtige muss ihn schaffen!