26-04-2011, 20:03
Habe soeben durch den Bezirksrevisor beim LG schriftlich erhalten, dass meine Noch-Nicht-Ex bei ihren Anträgen auf VKH wissenlich falsche Angaben gemacht hat. So hat sie vorhandenes Vermögen oberhalb der Schongrenze von 7 TSD verschwiegen. Lt. Bezirksrevisor wurde dies bewusst zur Erschleichung von VKH mit Täuschungsabsicht nicht angegeben.
Auf Vorhalt gab sie nun an, das Geld zwischenzeitlich ausgegeben zu haben.
VKH wurde rückwirkend verweigert.
Was bleibt mir zu tun?
Ich musste bereits ihr gewährte zusätzliche Sozialhilfe an die Sozialbehörde erstatten.
Kann ich eine Entscheidung des OLG, die ursächlich mit diesen falschen Angaben zu tun hatte, kippen. Was sonst bleibt mir zu tin.
Tipps bitte.
Auf Vorhalt gab sie nun an, das Geld zwischenzeitlich ausgegeben zu haben.
VKH wurde rückwirkend verweigert.
Was bleibt mir zu tun?
Ich musste bereits ihr gewährte zusätzliche Sozialhilfe an die Sozialbehörde erstatten.
Kann ich eine Entscheidung des OLG, die ursächlich mit diesen falschen Angaben zu tun hatte, kippen. Was sonst bleibt mir zu tin.
Tipps bitte.