27-04-2011, 21:17
Meine "Noch immer nicht EX" hat sich dazu "herabgelassen", sich einen weiteren Anschluss-Lebensabschnittsgefährten zugelegt. Dieser beglückt sie -auch mit seiner Anwesenheit- seit Sept. letzten Jahre in unserem früher gemeinsam gemieteten Haus, hat sich dort etabliert, Hausrat eingebracht und ist in die Familie der Ex eingeführt. Man feiert gemeinsam, hält gemeinsam Hof, gibt sich als Paar in der Öffentichkeit, verreist gemeinsam und hat sich (von wessen Geld auch immer) nun einen "standesgemäßen DB zugelegt. Dieses und das Auto meiner Ex sind im Carport platziert.
Dagegen ist ja nichts einzuwenden, wenn meine Noch nicht auf nachehelichen Unterhalt pokern würde.
Die nichteheliche Gemeinschaft scheint nach § 1579 / 2 gefestigt zu sein.
Ihr Holder ist LKW-Fahrer, wohnt ständig bei ihr und sie chauffiert ihn im DB zu seinem im Ort geparkten LKW, den dort abzustellen ihm sein Chef gestattet hat.
Da sie das Sozialamt bereits nachweislich besch..... hat, wird sie alle Energie daran setzen, auch beim Fam.Ger. zu tricksen.
Da mein Pfeifen-Anwalt glaubt, mit einem Antrag auf Verweigerung nachehel. Unterhalts baden zu gehen, möchte ich selbst diesen Antrag bei Gericht formuliert und strukturiert einreichen.
Was spricht dafür, was dagegen ?
Dagegen ist ja nichts einzuwenden, wenn meine Noch nicht auf nachehelichen Unterhalt pokern würde.
Die nichteheliche Gemeinschaft scheint nach § 1579 / 2 gefestigt zu sein.
Ihr Holder ist LKW-Fahrer, wohnt ständig bei ihr und sie chauffiert ihn im DB zu seinem im Ort geparkten LKW, den dort abzustellen ihm sein Chef gestattet hat.
Da sie das Sozialamt bereits nachweislich besch..... hat, wird sie alle Energie daran setzen, auch beim Fam.Ger. zu tricksen.
Da mein Pfeifen-Anwalt glaubt, mit einem Antrag auf Verweigerung nachehel. Unterhalts baden zu gehen, möchte ich selbst diesen Antrag bei Gericht formuliert und strukturiert einreichen.
Was spricht dafür, was dagegen ?