28-04-2011, 02:28
(27-04-2011, 23:16)blue schrieb: Dein Rechtsvertreter hat das zu tun, was Du für richtig hälst bzw. das, wofür er Dich überzeugt hat.Letzteres bringt den Hinweis. Der Unterschied zwischen dem, was ein Rechtsanwalt zu tun oder zu unterlassen hat, und dem, was er dann tatsächlich macht, ist vergleichbar dem Unterschied zwischen dem, was man sieht, und dem, was man zu sehen glaubt.
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