28-04-2011, 11:50
Vielleicht wäre hier die Befristung des Titels bis zum 21. Lebensjahr erfolgversprechender gewesen, da volljährige Kinder bis zu diesem Alter in bestimmten Fällen den minderjährigen Kindern gleichgestellt sind (§ 1603 Abs. 2 BGB).
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.