28-04-2011, 12:05
So wie ich das sehe, handelt es sich ja um Ablehnung der VKH. Also ist ein Gang zum BVerfG möglich.
Hoffentlich nutzt der Unterhaltspflichtige diese Möglichkeit auch aus und klagt.
Hoffentlich nutzt der Unterhaltspflichtige diese Möglichkeit auch aus und klagt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.