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Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung
#2
Leider erfährt man nicht viel über die Mutter. Sie hat noch ein zweites Kind zu versorgen. Hat sie hier vielleicht noch einen Ex in den Wind geschossen um Unterhalt zu kassieren?

Das hier:

Der 47-Jährige, der weder einen kränklichen noch arbeitsunfähigen Eindruck macht, lebte inzwischen wieder einmal von Arbeitslosengeld.

ist schon bezeichnend. Da leben satte 43% aller alleinerziehenden Mütter auf Hartz IV, aber der Drückeberger-Vorwurf wird natürlich wieder nur auf einen Pleite-Vater angewandt.
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RE: Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung - von lordsofmidnight - 15-01-2009, 20:33

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