29-04-2011, 21:39
(29-04-2011, 18:01)FreiHerr schrieb: Ich meinte den Restgehalt. Darf der AG den nach der Lohnpfändung auf ein Konto überweisen, welches nicht dem Arbeitnehmer gehört (z.B. das Konto meines Vaters)? Damit wäre zumindest die zweite Kontopfändung nicht möglichSolche Dummheit wird dann hoffentlich gleich bestraft - wie wird man eigentlich selbsternannter Mehralsverdiener, wenn man nicht lesen kann?
(29-04-2011, 18:01)FreiHerr schrieb: Macht sich der AG strafbar, wenn er mein Konto an den Gläubiger verrät, welches nur er und ich kennen und wo der Restgehalt hingeflossen ist?Nee, der kriegt nen Lutscher dafür.
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-> Gepfändet ist der Auszahlunganspruch, nicht der Zahlungsweg.
-> Ein Gehalt das an der Quelle abgeschöpft ist, kann nicht im selben Monat nochmal vom selben Gläubiger abgeschöpft werden.
(29-04-2011, 18:01)FreiHerr schrieb: Besser wären gute Antworten...Ach ja - was können die Antworten für den Fragenden?
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #