(29-04-2011, 22:04)sorglos schrieb: Ich wiederhole mich ...
(29-04-2011, 16:56)sorglos schrieb: Und für das Geld von dir auf den Konten Dritter ist der Pfändungsschutz außerdem gleich Null.
Im übrigen: Du wirst doch nicht behaupten wollen, dass ihm PfÜb explizit für die Kontopfändung eine andere Pfändungsgrenze nach ZPO festgelegt wurde, als für die Lohnpfändung ??
JA!!!
Habe ich doch schon oben mit Zahlen anschaulich bewisen
(29-04-2011, 16:56)sorglos schrieb: Und für das Geld von dir auf den Konten Dritter ist der Pfändungsschutz außerdem gleich Null.
Sorry, aber das ist totaler Blödsinn. Hoch 10.
seit wann sind die Konten der Dritten pfändbar???
Weisst Du was eine Pfändung ist? Wenn Du nichts zu sagen hast, dann lehne Dich zurück und lies. Entdecke die Möglichkeiten.
Sorry, aber bei solchen "Aussagen" kann ich mich nicht zurückhalten