(29-04-2011, 22:04)sorglos schrieb: Im übrigen: Du wirst doch nicht behaupten wollen, dass ihm PfÜb explizit für die Kontopfändung eine andere Pfändungsgrenze nach ZPO festgelegt wurde, als für die Lohnpfändung ??
(29-04-2011, 22:08)FreiHerr schrieb: JA!!!Deine Zahlenspekulationen in allen Ehren. Es zählen nur §§ Oben schreibst du
Habe ich doch schon oben mit Zahlen anschaulich bewisen
(29-04-2011, 18:01)FreiHerr schrieb: Lohngepfändet wird nach 850c, wenn ich das richtig sehe.
Dann sieh noch mal nach.
Welcher ZPO-§§ steht dort schwarz auf weiß für die Kontopfändung? Welcher für die Lohnpfändung? 850c? 850d? oder noch ein anderer?
Nur hilfsweise: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html bis http://dejure.org/gesetze/ZPO/850l.html
(29-04-2011, 22:08)FreiHerr schrieb: seit wann sind die Konten der Dritten pfändbar???Weißte was, bevor dich das Leben eines besseren belehrt: Vereinbare mit deinem AG lieber korrekte Barauszahlung oder Postscheck fürs Restgehalt als "Geheimkonten" die auch noch Dritte reinzuziehen ....
(29-04-2011, 22:08)FreiHerr schrieb: Weisst Du was eine Pfändung ist? Wenn Du nichts zu sagen hast, dann lehne Dich zurück und lies. Entdecke die Möglichkeiten.Nachdem wir hier erst gestern einen fünfstelligen Vollziehungsbescheid inkl. Haftbefehl zur Erzwingung der EV in Luft aufgelöst haben, traue ich mir eine gewisse Sachkenntnis schon zu.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #