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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#22
@FreiHerr...

Du hast TU-Rückstand und diskutierst mit deiner Ex noch über 50€ mehr KU. Dein Problem sind die 800€, zu denen es dir augenscheinlich nicht gelingt, die gegen den Zugriff Dritter abzusichern. Von deinem AG wird bereits an den Gläubiger abgeführt und zwar was gesetzlich maximal erlaubt ist. Der Rest wandert auf dein P-Konto. Dort ist dieses Restgeld mit Freibetrag plus Aufstockung wegen Unterhalt gesichert. Allerdings geht mehr auf deinem Konto ein, als Du gesetzlich schützen kannst, ergo die 800€. Und die willst Du gesichert wissen. Und deshalb haste Stress, weil es dir nicht gelingt. Habe ich das richtig verstanden?
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RE: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? - von Dzombo - 30-04-2011, 08:43

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