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Mindestunterhalt
#57
Also : Jetzt ICH ! Grins... Ist ja auch ursprünglich mal mein Thema gewesen, dass ich hier eröffnete :

Auf meine Frage bezüglich des Rechtsanwaltes habe ich letztlich dann per PN vernünftige Antwort bekommen. Hier ist man ja leider vom Thema abgeschweift.
Das kann natürlich passieren, aber vielleicht sollten die Betreffenden Personen sich des angedachten Niveaus, dass dieses Forum haben soll, noch einmal bewusst werden. Sonst könnt Ihr nämlich auch zu gofeminin.de gehen.....

Außerdem gehört es unbedingt dazu, dass hier die betreffenden Personen vielleicht klar machen, WAS sie sind und WAS sie wollen. Es sollte schon klar sein, wer ein Männlein und wer ein Weiblein ist und damit fängt die Versorgung mit Grundinformationen schon an. Ich bin da, zugegebenermaßen, bei Manchen hier etwas irritiert, die sich in "meinem" Thread meldeten.

Zurück zum Anwalt : Ich werde ihm das Mandat kündigen, und ob Er Geld von mir bekommt, werde ich erst noch entscheiden. Die Herren Anwälte mögen es nämlich nicht, wenn man ihre Aussagen überprüft oder hinterfragt und machen das auch sehr deutlich. Nur führt die Arroganz der Talare leider oftmals dazu, dass Andere die Suppe auslöffeln müssen, während die Anwaltschaft sich der Vergleichsgebühren erfreut - mit mir nicht mehr !

Zum Thema HartzIV und "Ent-sorgter" : Sich hier in der Form darüber zu streiten ist Fehl am Platze. Alle Beteiligten wissen, dass der Staat mit dem Thema Kindesunterhalt sehr verlogen umgeht. Da wird im Januar die Düsseldorfer Tabelle angehoben und niemand weiß, wie Väter das noch finanzieren sollen, und gleichzeitig wird das um 20 € angehobene Kindergeld von Hartz IV Leistungen abgezogen. Unterhaltseinkünfte werden ja auch auf Hartz IV angerechnet. Nun gut. Da kann man drüber streiten.
Streiten kann man aber viel mehr darüber, dass arbeitende Väter, der Sportwagen fahrenden Mammi, eine Menge Unterhalt überweisen MÜSSEN, während diese nämlich davon in den Zusatzurlaub fährt.
Nur kommen diese Storys nicht in der Presse! Deutlich medienwirksamer ist die 19jährige allein erziehende Mutter von 2 Kindern ohne Ausbildung, die vom bösen Ex sitzen gelassen wurde, der natürlich nichts zahlt.
Ich bezweifle schon lange, ob diese Fälle repräsentativ sind ! Mit Sicherheit nicht ! Auch ist interessant, dass wenn Unterhaltsvorschuß gezahlt werden muß, dass Kind plötzlich deutlich weniger Geld haben muß, als wenn der Vater Unterhalt zahlt (zahlen kann).
Gleichzeitig ist ja die Dauer des Unterhaltsvorschusses auch begrenzt. Man merke ! Kinder die der staatlichen Unterstützung bedürfen sind deutlich genügsamer und benötigen weniger finanzielle Mittel ! Am Ende bekommen Sie sogar noch einen Bildungsgutschein. Wie toll ! (Siehe unsere Vorzeigegebährmutter der Nation : Frau von der Leyen)
Also was streitet Ihr euch hier über eine solche Problematik, wo doch der Ansprechpartner woanders sitzt?

Kann der Staat / Gesetzgeber / die Juristerei über das Geld Anderer verfügen, ja dann ist der Verteilungswille groß ! Und plötzlich reden alle nur noch vom Wohle der Kinder !
Da müssen zwar die Zweitfrauen, also die Partnerinnen von geschiedenen Männern, sich dreifach überlegen, ob sie mit diesem Mann eine neue Familie gründen können, da er finanziell auf Ewigkeiten sich einen ungewollten Sponsorenvertrag einkaufte, während die neuen Männlein einer unterhaltsempfangenden Kindesmutter, sogar bei Probemen mit auf das Jugendamt eingeladen werden, liebevoll sich als "sozialer Vater" betiteln lassen, aber selbst keinen Heller beizutragen haben, während die Zweitfrau den Kindesunterhalt des neuen Partners mit finanziert.

Das nennt man Gleichbehandlung in Deutschland ;-)

In meinem Fall war die Ex eine Grundschulpädagogin ( dass sind die, die zum Singen und Klatschen morgens 4 Stunden in die Schule fahren und vom Steuerzahler dafür ein gehöriges Einkommen überwiesen bekommen), ich war schon immer selbständig und finanzierte Ihr das Studium, während Sie dann auf Abwegen geriet, nunmehr der irrigen Meinung, sie seit etwas Besseres und den Konrektor vögelte.
Nun gut. Das Thema ist erledigt und die Beiden haben sich wirklich verdient^^

Aber: Nun stört es den sozialen Vater (!) - der von meinen Kindern doch so gerne "Papa" genannt werden würde und schon immer mal eine Familie wollte (O-TON) - dass ich zu wenig Unterhalt zahle und die Mammi stört es natürlich noch viel mehr, da meine selbständige Tätigkeit natürlich seinerzeit litt.

Im Steuerrecht, in dem es übrigens ganz viele interessante Begrifflichkeiten gibt (!), würde man zur Ex sagen : Tja, Pech gehabt. Auswahlverschulden! Auswahlverschulden bedeutet nämlich : Wenn Du Dir zu guten Zeiten Einen/Etwas ausgesucht hast, dann musst Du in schlechten Zeiten eben auch da durch. (Laienhaft ausgedrückt)

Im Familienrecht bedeutet das : Die Kinder haben keinerlei Not, fahren im Jahr 3 - 4 Mal in den Urlaub (werden lediglich seelisch von Frau Lehrerin und Herrn Lehrer fertig gemacht....), aber der Ex zahlt zu wenig derzeit und deshalb bekommt er eine Strafanzeige nach § 170 ......
Wie der Ex mit seiner neuen Familie durckommt, ist uninteressant......

Und was das Thema Hartz IV angeht : Es kann nur immer eine Übergangslösung sein..... Mehr will ich jetzt gerade nicht mehr schreiben.

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Mindestunterhalt - von Nappo - 22-04-2011, 15:06
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