01-05-2011, 10:04
Mit anderen Worten, es gibt nur ein Indiz: Die Äusserung des kleinen Kindes. Da wird die Mutter vielleicht Familienhilfe bekommen, aber kein Wechsel des Kindes zu dir. Begründungen für Wechsel müssten schon an der Grenze zu §1666 BGB kratzen, um wirksam zu werden.