02-05-2011, 13:01
Amtsgericht Sömmerda vom 22.11.2010, Aktenzeichen 3 F 42/10
Vater klagt wegen Umgangsrecht, Richterin bezeichnet ihn mehrfach als "Erzeuger". Befangenheitsantrag des Vaters ist erfolgreich: "Die Verwendung des Begriffs sei unangemessen und habe einen deutlich negativen Impetus, durch den sich der Antragsteller herabgesetzt fühlen müsse."
Familienrechtszeitung 8/2011, Seite 656
Vater klagt wegen Umgangsrecht, Richterin bezeichnet ihn mehrfach als "Erzeuger". Befangenheitsantrag des Vaters ist erfolgreich: "Die Verwendung des Begriffs sei unangemessen und habe einen deutlich negativen Impetus, durch den sich der Antragsteller herabgesetzt fühlen müsse."
Familienrechtszeitung 8/2011, Seite 656