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Spanien: Wechselbetreuung als Pflicht
#1
Ein sevillanischer Familienrichter hat entschieden, wie die Wohnsituation eines geschiedenen, spanischen Paares in den nächsten Jahren aussehen wird. Denn Richter Francisco Serrano hat sie per Gerichtsurteil klar definiert: Zum Wohl der Kinder hat er dem geschiedenen Ehepaar nicht nur das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen (gegen das sich die Mutter gewehrt hatte), sondern die Eltern auch dazu verpflichtet, nach dem Modell «casa nido» – bei uns als «Familienhaus» bekannt – zu leben.

Konkret bedeutet dies, dass die Kinder weiterhin am bisherigen Ort leben werden und sich die Eltern im Dreimonatsturnus abwechseln. Der mit den Kindern lebende Elternteil ist während seines Aufenthaltes im «Familienhaus» für die Obhut der Kinder zuständig, während der andere Elternteil ebenfalls seinen Pflichten nachkommen muss.


Woanders nimmt man Gleichverpflichtung offenbar ernst.

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/euro...y/14846082
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Nachrichten in diesem Thema
Spanien: Wechselbetreuung als Pflicht - von lordsofmidnight - 03-05-2011, 19:51

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