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Vaterschaftstest und unterhaltzahlung
#6
Jepp und ich gebe dir ein paar Gerichtsentscheide mit auf dem Weg dir du dir durchlesen solltest:

Dazu folgende Meldung:

Zitat:Verweigerung des Vaterschaftstests - Einschränkung

In Spanien können Väter im Verfahren zur Anerkennung der Vaterschaft nicht dazu gezwungen werden, sich einem Vaterschafstest zu unterziehen, weil dies nach Auffassung der spanischen Gerichte gegen das durch die Verfassung garantierte Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verstößt. Die Zivilrichter am obersten Gerichtshof hatten allerdings in letzter Zeit aus der Verweigerung der Vaterschaftstests geschlossen, dies sei eine Vermutung für das Vorliegen der Vaterschaft. Dies führte zu dem Ergebnis, dass diejenigen, die den Test verweigerten, automatisch verurteilt wurden und somit ihrer Vaterschaft als rechtskräftig festgestellt galten. Diese Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist jetzt durch das spanische Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Aus der Weigerung den Test zu machen, dürfe nicht per se geschlossen werden, der betroffene Mann sei der Vater. Vielmehr müsse auch andere unter Berücksichtigung anderer Indizien eine UMFASSENDE Beweiswürdigung vorgenommen werden. (Tribunal Constitucional, Urt. v. 14.02.2005)

Sioll heissen, JEDER Mann in Spanien hat das GRUNDRECHT einen Vaterschaftstest verweigern.
Man kann ihn natürlich verklagen auf Feststellung der Vaterschaft, aber wenn der Mann den Vaterschaftstest verweigert ( er muss nur den Grund des Persönlichkeitsrecht angeben) dann muss auf anderem Wege versucht werden herauszufinden, ob der Mann der Vater ist oder nicht. Das können Zeugen sein (Freunde, Eltern, andere Verwante), die bestätigen, das die beiden Parteien ein Paar waren in der fragwürdigen Zeit der Schwangerschaft der Mutter oder Fotos sein, wo die beiden Parteien eindeutig in paarspezifischen Posen abgelichtet wurden (ect.) .
Erst wenn stichhaltige Gründe und Beweise gefunden wurden, die eindeutig beweisen, das die beiden Parteien im fragwürdigen Zeitraum eine Beziehung hatten kann der Mann zum Vater OHNE Vaterschaftstest erklärt werden und danach hat der Mann immer noch die Möglichkeit heimlich durch einen Vaterschaftstest (privat) zu beweisen, das er nicht der Vater ist, was in Spanien anerkannt ist.
Man kann das Ganze sowas von auf die Spitze treiben und sich so gerichtlich die Mutter ein ums andere Mal auflaufen lassen das diese igendwann aufgibt.

Hierzu hatte ich schonmal einen Bericht verfasst: KLICK MICH!

gleichgesinnter

Gut,

ich lehne mich dann mal weit aus dem Fenster und gebe mal meinen Fall zum besten.
Angefangen hat das ganze 2002mit der ersten Kontaktaufnahme des deutschen Konsulates in LPA weil diese ein Rechthilfeersuchen aus D bekommen hatte und mir vorgelegt wurde aber damals hatte ich noch ganz andere Probleme und das ganze wurde erstmal ruhend gestellt und keiner fragte mehr nach. Anfang 2004 kam die Sache dann richtig ins Rollen und ich setze meinen fall im Pappa.com Forum rein. Das Trennungsfaqforum gab es damals noch nicht (man beachte das datum des von mir erstellten Threads dort)

Willst du das lesen, KLICK MICH

Ich hatte damals noch von nichts eine Ahnung und habe mich sozusagen langsam in die Materie eingearbeitet und kann heute sagen, das ich gut dran war es zu tun, denn heute kann mir aus Deutschland keiner mehr an den Karren pinkeln und die haben aus Deutschland schon wirklich alles versucht um Kohle aus mir herauszuquetschen. Bis heute kann ich sagen, das die in deutschland nicht einen Cent von mir gesehen haben was auch so bleibt.

Weiter gings dann 2005 in DIESEM Thread hier der dann mit vielen anderen Fällen in Spanien das oben genannte verfassungsrechtliche Urteil im Madrid nachsich zog (Verweigerung des Vaterschaftstest in Spanien grundrechtlich geschützt).

Ich war damals schon der Gewinner (2005) aber ich habe mich dann von einem meiner Verwannten in D belatschern lassen, das ich den Test doch machen soll weil sonst evtl meine Mutter herhalten soll und den Test machen soll, weil sie in D wohnt und nicht verweigern darf.
Das war mein Fehler, sie hätten den Test damals ruhig von meiner Mutter verlangen können, das Urteil wäre hier niemals anerkannt worden.
Treffer!
Aber wie man sieht , ich bin noch hier und die Gegenseite liest immer schön mit und nimmt jetzt des öfteren Bezug von meinen Beiträgen hier was mach aber gar nicht mehr juckt denn sie haben schon eine Menge Niederlagen einstecken müssen und immer noch kein Geld gesehen.
Wer die ganze Geschichte wissen will muss nur auf die Suche in diesem Forum hier gehen und wird merken, ich kenne mich etwas in der Materie aus und bin mittlerweile ein Spezialist in Sachen Vereitelung von Unterhaltstransfers Spanien Richtung Deutschland. Ich oute mich nicht total wie Detlef, ich gebe nur soviel heraus, das andere davon profitieren können (was schon einige getan haben) und habe mich mit "gleichgestinnten" abgesprochen (deswegen mein Nick) und wir haben unsere Erfahrungen ausgetauscht.
Also, wenn jemand immer noch der Meinung sein sollte, ich bin gar nicht in Spanien und erzähle hier nur Unwahrheiten, der sollte jetzt endlich den Mund halten (derjenige weiss schon, wen ich meine).
Ich gehe sowieso schon davon aus, das diese Angriffe gegen mich aus einer Ecke kommen, die versuchen, mich kleinzukriegen, aber damit erreichen sie genau das Gegenteil.

gleicgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Vaterschaftstest und unterhaltzahlung - von gleichgesinnter - 04-05-2011, 13:58

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