10-05-2011, 20:45
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein gemeinsames Sorgerecht für Paare, die ab Geburt des Kindes zusammenleben, angemessen erscheint. Die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts dürfte nach Einschätzung des Forschungsteams für diese Elternpaare sogar zu einer Entlastung führen, da Paare insbesondere direkt nach der Geburt eines Kindes ohnehin mit vielfältigen Aufgaben konfrontiert seien und so zusätzlicher bürokratischer Aufwand entfiele. Problematischer sei die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für getrennt lebende Elternpaare oder Eltern ohne gemeinsame Partnerschaft. Denn hier könne das gemeinsame Sorgerecht auch zum Konfliktherd werden, erklärt Maria Burschel (DJI), die den qualitativen Untersuchungsteil der Studie durchführte, im Interview mit DJI Online.
Laut DJI-Studie vermissen viele Mütter eine gleichberechtigte Verteilung und tatsächliche Wahrnehmung der alltäglichen elterlichen Sorge und Pflichten und sähen diese gern an die Vergabe des Sorgerechts geknüpft. Doch damit würde man laut Burschel das Sorgerecht überfordern, denn es soll und kann nicht den Alltag zerstrittener Eltern regeln. Verantwortungsvolle gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes setzt reife Eltern-Persönlichkeiten voraus. Dies gilt umso mehr, wenn Eltern getrennt leben.
Ähnlich wie das Team der Studie plädiert auch die Familienrechtsexpertin und ehemalige Justizsenatorin von Hamburg und Berlin, Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, gegenüber DJI Online für die vom BMJ vorgeschlagene unbürokratische Erlangung der „gemeinsamen Sorge“, wenn die Mutter dem nicht innerhalb einer Frist widerspricht. Denn einige Mütter lehnten das gemeinsame Sorgerecht nicht nur ab, wenn das Kindeswohl in Gefahr sei, sondern beispielsweise auch, weil sie in Konfliktfällen lieber alleine entscheiden, nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert seien oder Bürokratie vermeiden wollten. Das vom BMJ vorgelegte Kompromissmodell, so Peschel-Gutzeit weiter, fördere eine frühe gemeinsame Sorge und die damit verbundene gleichberechtigte Aufgabenwahrnehmung beider Eltern.
https://idw-online.de/de/news422189
Laut DJI-Studie vermissen viele Mütter eine gleichberechtigte Verteilung und tatsächliche Wahrnehmung der alltäglichen elterlichen Sorge und Pflichten und sähen diese gern an die Vergabe des Sorgerechts geknüpft. Doch damit würde man laut Burschel das Sorgerecht überfordern, denn es soll und kann nicht den Alltag zerstrittener Eltern regeln. Verantwortungsvolle gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes setzt reife Eltern-Persönlichkeiten voraus. Dies gilt umso mehr, wenn Eltern getrennt leben.
Ähnlich wie das Team der Studie plädiert auch die Familienrechtsexpertin und ehemalige Justizsenatorin von Hamburg und Berlin, Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, gegenüber DJI Online für die vom BMJ vorgeschlagene unbürokratische Erlangung der „gemeinsamen Sorge“, wenn die Mutter dem nicht innerhalb einer Frist widerspricht. Denn einige Mütter lehnten das gemeinsame Sorgerecht nicht nur ab, wenn das Kindeswohl in Gefahr sei, sondern beispielsweise auch, weil sie in Konfliktfällen lieber alleine entscheiden, nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert seien oder Bürokratie vermeiden wollten. Das vom BMJ vorgelegte Kompromissmodell, so Peschel-Gutzeit weiter, fördere eine frühe gemeinsame Sorge und die damit verbundene gleichberechtigte Aufgabenwahrnehmung beider Eltern.
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