11-05-2011, 10:26
Hallo,
kurze Frage: Muss ich bei einer Streitigkeit wegen Umgang das JA einschalten oder kann ich direkt vor Gericht ziehen?
Würde das Gericht es einem negativ auslegen, wenn man das JA außen vor lässt?
Hintergrund: KM kippt gerade einseitig bestehende (nicht schriftlich fixierte, aber bisher gelebte) Umgangsregelung für das gemeinsame Kind. Das möchte ich nicht einfach so hinnehmen.
Allerdings halte ich das JA für reine Zeitverschwendung da ich eine ähnliche Situation vor ein paar Jahren auch schon einmal hatte und weiß, dass sie pro KM argumentieren werden.
kurze Frage: Muss ich bei einer Streitigkeit wegen Umgang das JA einschalten oder kann ich direkt vor Gericht ziehen?
Würde das Gericht es einem negativ auslegen, wenn man das JA außen vor lässt?
Hintergrund: KM kippt gerade einseitig bestehende (nicht schriftlich fixierte, aber bisher gelebte) Umgangsregelung für das gemeinsame Kind. Das möchte ich nicht einfach so hinnehmen.
Allerdings halte ich das JA für reine Zeitverschwendung da ich eine ähnliche Situation vor ein paar Jahren auch schon einmal hatte und weiß, dass sie pro KM argumentieren werden.