11-05-2011, 11:06
Die erste Station sollte stets die Kindesmutter sein.
Einige Dich mit ihr auf eine schriftlich fixierbare Umgangsregelung.
'Gelebt' dürfte bei Unstimmigkeiten nicht ausreichen, um etwas durchzusetzen.
Ist Einigung mit de KM nicht möglich, dann sollte beim JA Antrag auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII gestellt werden.
Kommt man auch dort nicht weiter, dann beim Familiengericht Antrag auf Umgangsregelung stellen.
Auch wenn man das JA selbst übergeht, es muß vom Gericht auf jeden Fall angehört werden. An dieser 'Mafia' führt kaum etwas vorbei.
Gerichte sehen es gern, wenn gütliche Einigungsversuche voraus gingen.
Auch die Gegenseite kann dann nicht mehr Mutwilligkeit vorwerfen.
Einige Dich mit ihr auf eine schriftlich fixierbare Umgangsregelung.
'Gelebt' dürfte bei Unstimmigkeiten nicht ausreichen, um etwas durchzusetzen.
Ist Einigung mit de KM nicht möglich, dann sollte beim JA Antrag auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII gestellt werden.
Kommt man auch dort nicht weiter, dann beim Familiengericht Antrag auf Umgangsregelung stellen.
Auch wenn man das JA selbst übergeht, es muß vom Gericht auf jeden Fall angehört werden. An dieser 'Mafia' führt kaum etwas vorbei.
Gerichte sehen es gern, wenn gütliche Einigungsversuche voraus gingen.
Auch die Gegenseite kann dann nicht mehr Mutwilligkeit vorwerfen.