11-05-2011, 11:45
(11-05-2011, 11:06)Profiler schrieb: Ist Einigung mit de KM nicht möglich, dann sollte beim JA Antrag auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII gestellt werden.
Dauert m.E. alles viel zu lang. Hauptsacheantrag an Gericht, damit Umgang formell geregelt wird (Grundlage die bisherige Regelung). Antrag auf einstweilige Anordnung mit der bisherigen Vereinbarung, damit die bis zur Hauptsacheentscheidung erst einmal weiter laufen kann. Grund: Gefahr der Unterberechung des laufenden und gewohnten Kontaktes und der Entfremdung.
Umgang mit beiden Elternteilen ist im Gesetz ausdrücklich als Element des Kindeswohls genannt.