11-05-2011, 20:23
(11-05-2011, 10:26)ep2007 schrieb: Hallo,wer kommt denn auf solche Ideen?
kurze Frage: Muss ich bei einer Streitigkeit wegen Umgang das JA einschalten oder kann ich direkt vor Gericht ziehen?
Wenn Dir die Mutter Deines Kindes den Umgang verwehrt, vorenthält oder erschwert, dann ist sofort eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Das Gericht schaltet von sich aus das JA ein, das -wenn es Zeit hat- sich als Verfahrensbeteiligter am Verfahren teilnimmt oder lediglich Hilfen anbietet.
Aber mit Rechtshängigkeit der Klage hast Du einen Entscheidungsanspruch - und zwar unabhängig davon, wieviel Zeit das JA braucht, um ausgerechnet einem Vater zu helfen.
Der Weg zum JA kostet unnötige Zeit, die eine Mutter, die etwas gegen väterlichen Umgang hat, in der Regel nutzen wird, das gem Kind gegen den Vater einzustellen.
Zum direkten Weg zum Familiengericht gibt es keine vernünftige Alternative!
Ibykus