Du solltest tunlichst auf das Vermittlungsangebot eingehen.
Tust Du das nicht und die Sache geht zum Gericht, dann wird Dir das breit auf 's Brot geschmiert werden.
Was ist unter "Notarvereinbarung (...) in Bezug auf die Kinderzeiten" zu verstehen?
Änderungswünsche der Mutter mit Umgangaussetzung 'erpressen' zu wollen, das ist derb. Da wäre für mich der Vermittlungs- und Verhandlungspielraum eingeschränkt.
Tust Du das nicht und die Sache geht zum Gericht, dann wird Dir das breit auf 's Brot geschmiert werden.
Was ist unter "Notarvereinbarung (...) in Bezug auf die Kinderzeiten" zu verstehen?
Änderungswünsche der Mutter mit Umgangaussetzung 'erpressen' zu wollen, das ist derb. Da wäre für mich der Vermittlungs- und Verhandlungspielraum eingeschränkt.