12-05-2011, 12:00
(12-05-2011, 11:38)neuleben schrieb: Es hat aber früher das Ganze ungemein für den unterhaltspflichtigen vereinfacht.
Früher war alles besser. Ob aber Erwerbsunfähigkeitsrente etwas vereinfacht hat, wage ich zu bezweifeln. Dagegen stehen Urteile wie das des OLG Koblenz in Az. 13 UF 465/02 vom 25.11.2002. Da wird ein Vater zu Unterhalt für zwei Kinder verurteilt, Rückstände samt fetter Zinsen muss er auch zahlen. Da wird überhaupt nichts einfacher, sondern wesentlich komplizierter.
Der Vater ist 65 Jahre alt, schwerer Asthmatiker, kriegt Regelaltersrente in Höhe von 723,37 EUR. Vorher Erwerbsunfähigkeitsrente in gleicher Höhe. "Dem Beklagten ist vorliegend aber zuzumuten, einer Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Geringverdienertätigkeit nachzugehen, um hiermit seine Leistungsfähigkeit zu verbessern."
Seine Erwerbsunfähigkeit sei kein Problem, er wäre ja die letzten sechs Wochen nicht beim Arzt gewesen: "Offensichtlich sind die hieraus folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Beklagten auch eher untergeordneter Natur, da nach seinen eigenen Angaben in der mündlichen Verhandlung in den letzten 6 Wochen kein Arztbesuch stattgefunden hat und auch für die Zeit davor besondere Krankheitsvorkommnisse und/oder die Notwendigkeit häufiger Arztbesuche nicht geschildert werden." Umziehen muss er auch, die Wohnung sei zu teuer. Fiktives Einkommen aus einer Nebentätigkeit, Ergebnis: 282 EUR Unterhalt zahlen nebst Rückständen, Zinsen und Gerichtskosten.