12-05-2011, 13:22
Keine Story! Eher wenig schreiben.
Nüchtern und neutral den Bezug schildern.
Antrag auf Vermittlung stellen. Mehr nicht!
Ein Dreizeiler!
Klar sehen die vom JA das Mündliche lieber, können sich dann besser rausreden.
Hier geht es um einen Leistungsanspruch auf Vermittlung. (§ 18 SGB VIII)
Auf einen Antrag muß ein begründeter rechtsmittelfähiger Bescheid folgen, sionst drohen Deiner/unsererseits Widerspruch und Verwaltungsverfahren, uU Aufsichtsbeschwerde, Gericht usw.
Das JA kann SICH das Leben recht schwer machen.
Nüchtern und neutral den Bezug schildern.
Antrag auf Vermittlung stellen. Mehr nicht!
Ein Dreizeiler!
Klar sehen die vom JA das Mündliche lieber, können sich dann besser rausreden.
Hier geht es um einen Leistungsanspruch auf Vermittlung. (§ 18 SGB VIII)
Auf einen Antrag muß ein begründeter rechtsmittelfähiger Bescheid folgen, sionst drohen Deiner/unsererseits Widerspruch und Verwaltungsverfahren, uU Aufsichtsbeschwerde, Gericht usw.
Das JA kann SICH das Leben recht schwer machen.