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Umgang mit dem Anwalt der Gegenseite
#5
(12-05-2011, 18:40)X67 schrieb: Im vorliegenen Kaufvertrag bin ich als alleiniger Eigentümer ausgewiesen.
Du hattest das also Auto "nur" gekauft. Derjenige, der im KFZ-Brief steht, ist Fahrzeughalter und darf das Auto verkaufen. Auch wenn diese/r nicht im Kaufvertrag steht. Ein potentieller Käufer will ja nicht vorherige Kaufverträge sehen, sondern den Halter, also Besitzer!
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Nachtrag: Scheint gar nicht so einfach zu sein. :-( Ich hatte es jedenfalls so verstanden, dass der "Eigentümer" derjenige ist, der im KFZ-Brief steht.
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Umgang mit dem Anwalt der Gegenseite - von X67 - 12-05-2011, 15:21
RE: Umgang mit dem Anwalt der Gegenseite - von blue - 12-05-2011, 18:17
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