12-05-2011, 19:05
(12-05-2011, 18:49)blue schrieb: Derjenige, der im KFZ-Brief steht, ist Fahrzeughalter und darf das Auto verkaufen. Auch wenn diese/r nicht im Kaufvertrag steht.Das ist so nicht richtig.
Wer im Brief steht ist Halter aber nicht Eigentümer.
Der Brief ist kein Eigentumsnachweis.
Und verkaufen darf nur der Eigentümer.
Im übrigen scheint das ja eine ganz hervorragende Anwältin zu sein, denn sie hat schon eine Menge für ihre Mandantin erreicht.
Und nur das ist ihre Aufgabe.
Nicht etwa das herbeiführen von Recht oder gar Gerechtigkeit.
Sie ist dein Feind.
Bei allem was sie sagt und tut wird sie versuchen dich zu schädigen und dafür lügen und betrügen.
Berücksichtige das wenn sie das nächste Mal etwas von dir will.