12-05-2011, 20:19
Die Unterscheidung zwischen Halter und Eigentümer entspricht der Unterscheidung zwischen Besitzer und Eigentümer im BGB. Wer im Brief steht, ist nur verfügungsberechtigt, aber nicht notwendigerweise Eigentümer. Die Eintragung ist ein Indiz für den Eigentümer, aber kein Beweis.