12-05-2011, 21:27
Als Hinweis grundsätzlich gilt mal § 929 BGB.
Als weitere erklärbare Quelle kann gelten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wer-ist-...55373.html
Die Frau von X67 nutzte geschickt das Indiz aus, dass sie im Kfz-Brief drinsteht und hat die Karre verkauft. Ganz einfach.
@X67...
Warum steht deine Frau im Kfz-Brief drin, wenn Du der Käufer warst?
Als weitere erklärbare Quelle kann gelten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wer-ist-...55373.html
Die Frau von X67 nutzte geschickt das Indiz aus, dass sie im Kfz-Brief drinsteht und hat die Karre verkauft. Ganz einfach.
@X67...
Warum steht deine Frau im Kfz-Brief drin, wenn Du der Käufer warst?