15-05-2011, 13:40
(15-05-2011, 13:06)vorsichtiger schrieb: Bei Stufe 7 kann er noch immer hergehen und sagen 1.000 hat er bereits gezahlt, was ca 3 Monatszahlungen zu je 340EUR entspricht.Wird andererseits wahrscheinlich nicht angerechnet, da die 1000 Euro nicht ausdrücklich als KU ausgewiesen wurden, sondern als Geschenk.
Auf jeden Fall sollte der TO der Mutter jetzt schon einen Titel aushändigen, wodurch eine eventuelle Klage vor Gericht nicht angenommen wird. Das blöde ist allerdings ist die Anwaltspflicht.
